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Mietvertrag für Übungs-, Test-, Einstellfahrten Landstraße
Postanschrift: Essbach GmbH Test- & Racingcenter, Birkenweg 3, 97705 Burkardroth-Stangenroth
Bitte lesen Sie die Vereinbarung genau durch und schicken oder faxen Sie diese vollständig ausgefüllt (in Druckschrift) an die oben angegebene Anschrift. Die Vereinbarung ist nur verbindlich bei erfolgter Bezahlung. Bitte beachten Sie unsere Teilnahme- und Haftungsbedingungen (AGBs). Diese finden Sie auch auf unserer Webseite www.es-si.de
Vor- und Zuname: _____________________________________________________________
Straße, Hausnr.: _____________________________________________________________
PLZ, Ort: _____________________________________________________________
Geburtsdatum: ________________________________ Telefon: ___________________
e-Mail: _____________________________________________________________
Veranstaltung & Datum: _____________________________________________________________
Veranstalter: _____________________________________________________________
Ich ermächtige die Essbach GmbH MC Test- & Racingcenter, Birkenweg 3, 97705 Burkardroth-Stangenroth, zum Bankeinzug des unten aufgeführten Gesamtbetrags von meinem nachstehenden Konto.
Weiter: Ermächtige ich die Essbach GmbH im Schadensfall zum Bankeinzug EUR 2.500,- vom meinem nachstehenden Konto.
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Kontonummer Bankleitzahl
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Kreditinstitut / Bank Pers.-Nr.
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Gesamtbetrag: EUR Unterschrift für den Bankeinzug
Mietbedingungen:
Die Miete schließt Kfz-Steuern, Haftpflichtversicherung und Schmierstoffe ein, nicht jedoch den Treibstoff. (Außer bei Komplettangeboten z.B. Auslandsangeboten) Nach Ihrer Buchung wird die Miete in voller Höhe von Ihrem Konto abgebucht. Der Mieter hat das Motorrad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitung zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand, Reifendruck sowie die korrekte Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Während der Nachtzeit 22.00 - 06.00 Uhr darf das Motorrad nicht auf öffentlichen Straße abgestellt werden. Eine Überlassung an Dritte darf nicht erfolgen. Das Motorrad darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen nicht gestattet. Fahrten ins Ausland* bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. (*Außer das Motorrad wird bereits im Ausland übernommen) Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten.
Er haftet für alle Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen, die auf seiner Benutzung des Motorrades beruhen im In- und Ausland. Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, betriebs- und verkehrssicherem Zustand. Außerdem erhält der Mieter die Kfz-Papiere und das Werkzeug. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Der Teilnehmer haftet vom Zeitpunkt der Übernahme, bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von Ihm verursachten Schaden (Beschädigung und Sturzschäden) am Fahrzeug (auch Untergang, Abhandenkommen oder Beschlagnahmen) in vollem Umfang.
Bei Zusatzleistung Vollkasko bis zu der oben angegebenen Selbstbeteiligung.
Bei unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. Burn-Outs) ist der Mieter schadensersatzpflichtig.
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt. Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Fahrzeuge: BMW S1000 RR - Selbstbeteiligung im Schadensfall maximal 2.500,- Euro KTM RC8 1190 - Selbstbeteiligung im Schadensfall maximal 2.500,- Euro
KAWASAKI ZX 10R - Selbstbeteiligung im Schadensfall maximal 2.500,- Euro TRIUMPH Speed Triple - Selbstbeteiligung im Schadensfall maximal 2.500,- Euro YAMAHA R6 - Selbstbeteiligung im Schadensfall maximal 2.500,- Euro KTM 950 SM - Selbstbeteiligung im Schadensfall maximal 2.500,- Euro Realabrechnung im Schadensfall bis max. 2500,- EUR
Postanschrift: Essbach GmbH, MC Test- & Racingcenter, Birkenweg 3, 97705 Burkardroth-Stangenroth
Tel.: +49(0)9734 5596 Fax: +49(0)9734 5596
Ort, Datum: _____________________________________________________________________
Unterschrift: _____________________________________________